Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind eine fünfstufige Einteilung, mit der die gesetzliche Krankenkasse den Behandlungsbedarf bewertet.
KIG 1 bedeutet sehr leichte Fehlstellung, KIG 5 sehr schwerwiegende Fehlstellung. Eine Kassenleistung gibt es ab KIG 3.