Kapitel x. · 10.3

Was zahlt die Kasse?

Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach den KIG-Stufen. Ab KIG 3 wird die Behandlung übernommen.

Sie zahlen zunächst 20 Prozent als Eigenanteil und bekommen diesen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurück.

Bei KIG 1 und 2 ist eine Behandlung als Privatleistung möglich.

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