Kapitel iii. · 3.3

Gesetzliche Krankenkasse

Bei gesetzlich Versicherten wird der Behandlungsbedarf nach den sogenannten KIG-Stufen eingeordnet — den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Sie reichen von KIG 1 bis KIG 5.

KIG 1 und 2: leichte Fehlstellungen — meist ohne Kassenleistung, aber medizinisch oft trotzdem sinnvoll.

KIG 3 bis 5: ausgeprägte Fehlstellungen — die Behandlung wird in der Regel von der Kasse übernommen.

Die Krankenkasse erstattet zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten direkt an die Praxis. Die restlichen 20 Prozent zahlen Sie als Eigenanteil — diesen bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Kasse vollständig zurück.

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